Wettbewerbsrecht

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie einige Nebengesetze schützen den Wettbewerb. Beispiele für verbotene geschäftliche Handlungen enthalten die §§ 4-7 UWG. Wettbewerber (nicht Verbraucher!), die sich durch eine Maßnahme eines Konkurrenten unsachgemäß beeinträchtigt sehen, können von diesem Unterlassung und Schadensersatz verlangen.

Die Kanzlei berät und vertritt Gewerbetreibende in folgenden Angelegenheiten:

  • Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Wettbewerbsverletzungen
  • Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche (Schadensersatz, Unterlassung) gegenüber Störern
  • Prüfung und Gestaltung von Werbung, Gewinnspielen, Internetseiten, Anzeigen